Aktuelles

Bericht vom Frauenlehrgang "Sport und Gesundheit" in Regensburg

hier geht´s weiter..... [2.773 KB]
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Wir möchten nochmals an die Antragstellung der Sportförderung für die Landkreisvereine beim Landratsamt und für die Stadtvereine beim Sportamt der Stadt Regensburg zum 01.03.2010 aufmerksam machen.

Anbei eine Übersicht der genehmigten, förderfähigen ÜL-Lizenzen durch das Kultusministerium.

genehmigte Lizenzen..... [23 KB]
Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus..... [36 KB]

Neu dazugekommen:
Als grundständige Ausbildungen (650 BE) werden Boogie Woogie des Bayerischen Tanzsportverbands, Ski Inline (Breitensport) und Ski Telemark (Breitensport) des Bayerischen Skiverbandes sowie Nordic Walking als gemeinschaftlich nach gleichen Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien durchgeführte Ausbildung des Bayerischen Skiverbands, des Bayerischen Turnverbands, des Bayerischen Leichtathletikverbands und der Naturfreunde Deutschlands, Landesverband Bayern, aufgenommen.

Nicht vergessen - auch die Vereinsmanager-Ausbildung wird zwischenzeitlich mit 325 ME gefördert.
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Anbei eine Mitgliederbestandsauswertung der BLSV-Verbandsgeschäftsstelle München zur Information.

Für den BLSV- Kreis Regensburg ergeben sich folgende Veränderungen:

2008: 105.979 Mitglieder in 258 Vereinen
2009: 106.658 Mitglieder in 269 Vereinen

Der Kreis Regensburg nimmt weiterhin Platz 2 der mitgliederstärksten BLSV-Kreise ein.

BLSV-Gesamtstatistik 31.12.2009.... [514 KB] .
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Klima-Check-News
Aktuelle Informationen rund um den Klima-Check im Sportverein

Das Projekt Klima-Check des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV)
stößt bei den bayerischen Sportvereinen auf reges Interesse. Bislang haben
sich bei den Klima-Check-Projektbeauftragten schon etliche Vereine für diese
kostenlose, individuelle, verbrauchsorientierte Energieberatung, die vom
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert wird,
angemeldet. Im Verlauf des Kalenderjahres 2010 können noch viele weitere
Vereine von dem kostenlosen Serviceangebot profitieren.

hier geht´s weiter..... [1.206 KB]
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Zur Auszahlung der Ehrenamtspauschale gibt es ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.12.2009.

Kernaussage:
Ein gemeinnütziger Verein kann auch nach Bekanntgabe (am 14.10.2009) der Fristverlängerung bis 31.12.2010 trotz entgegenstehender Satzung die Pauschale auszahlen, ohne aus gemeinnützungsrechtlicher Sicht Nachteile befürchten zu müssen
(Änderung der Satzung bis 31.12.2010 und Erfüllung der in § 55 AO Punkte vorausgesetzt).
Schreiben des Bundesfinanzministerims [59 KB]
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